Bekanntmachung
Konzession Köln-Deutzer Volksfeste 2024-0005-320-21
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Identifikationsnummer: 07999 Internet-Adresse (URL): https://www.stadt-koeln.de Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2 Postleitzahl / Ort: 50679 Köln NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland E-Mail: Submissionsdienst-Vergabe@stadt-koeln.de Telefon: +49 22122124789 Fax: +49 22122123011 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Beschafferprofil (URL): https://www.stadt-koeln.de |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 2024-0005-320-21 Titel: Konzession Köln-Deutzer Volksfeste Beschreibung: Die Stadt Köln sucht eine*n Konzessionär*in für die Ausrichtung der Frühlings- und Herbstvolksfeste auf dem Festplatz in Köln-Deutz (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1285; Anschrift: Siegburger Str. 66, 50679 Köln) für den Zeitraum 2025-2029 Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 79952000-2 | |
Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 50679 Köln-Deutz NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Insolvenz Beschreibung: Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Er dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - Eigenerklärung als Anlage zum Angebotsschreiben - Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, die erkennen lassen, dass gegen Sie als verantwortliche Person in strafrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen -Vorlage von gewerblichen Unterlagen (Auszug aus dem Gewerbezentralregister) der vertretungsberechtigten Personen der bietenden Firma oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie ansässig sind, die erkennen lassen, dass gegen Sie als die verantwortliche Person in gewerberechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass die bietenden Firma gewerberechtlich angemeldet und existent ist. Hinweis: Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma vom zuständigen Finanzamt oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma in steuerrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma von der zuständigen Stadt/Steuerkasse oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma in kommunalsteuerrechtlicher Sicht keine negativen Erkenntnisse vorliegen. -Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der bietenden Firma vom zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht oder aber Beibringung von entsprechenden Nachweisen nach Maßgaben der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, die erkennen lassen, dass gegen die bietende Firma keine negativen Erkenntnisse vorliegen beziehungsweise kein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Gegebenenfalls sind Nachweise öffentlicher Kassen, Institutionen, Anstalten und Behörden beizubringen, aus denen dann die notwendigen Eintragungen hervorgehen. -Finanzierungsplan und Kalkulation (detailliert und nach Jahren getrennt sowie unterteilt nach Personalkosten, Sachkosten, Eigenmittel, Drittmittel und Sponsoring) Hinweis: Kein Nachweis (Vorlage in Kopie) darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe älter als neun Monate sein. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Das Angebot muss einen maßstabsgetreuen digitalen Lageplan mit den geplanten Aufbauten enthalten. Aus dem Lageplan muss das von dem Bieter geplante bauliche Veranstaltungskonzept deutlich werden. Die für die Erstellung des Lageplans benötigten Auszüge aus den Katasterunterlagen können beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln angefragt werden. Vergleichbare Katasterpläne sind ebenfalls zugelassen. Der Lageplan zu den geplanten Aufbauten muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Aus- und Eingänge - Eventuelle Absperrungen - Flucht- und Rettungswege - Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr Der Maßstab des Lageplans ist so zu wählen, dass der Veranstaltungsort einschließlich der geplanten Aufbauten sowie der weiteren Angaben für einen informierten Dritten gut erkennbar ist. Es kann beisp. ein Maßstab von 1:200 gewählt werden. Zudem muss aus dem Lageplan hervorgehen, ob an dem jeweiligen Stand unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt werden oder ob volksfesttypische Waren feilgeboten werden. Bei der Erstellung des Lageplans sind folgende Vorgaben zu beachten: Sämtliche Aufbauten sind nur auf der als Spiel- und Festplatz gekennzeichneten Fläche erlaubt (s. beigefügter Plan; gelbe Mark.). Die als Standplatz für Schausteller-Wohnwagen und Freifläche gekennzeichnete Fläche (s. beigefügter Plan; violette Mark.) darf nur als Abstellfläche für Logistikfahrzeuge sowie Schausteller*innen Fahrzeuge und -wagen genutzt werden. Die an beide Flächen angrenzenden Grünflächen sind von jeglichen Aufbauten freizuhalten. Davon abweichende Nutzungen der Grünflächen sind nur im Einzelfall mit Zustimmung des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln zugelassen. Mit den Aufbauten ist zur Severinsbrücke sowie zur Deutzer Brücke ein Mindestabstand von jeweils 5m einzuhalten. Das Abstellen von Wohn- und Packwagen, Kühlanhängern oder ähnlichen Fahrzeugen unterhalb der Brücken ist grundsätzlich untersagt. In Abstimmung mit dem Amt für Tunnel, Brücken und Stadtbahnbau der Stadt Köln ist ein kurzzeitiges Abstellen von Fahrzeugen möglich. Die Vorgaben zur Ufermauer/Kaimauer sind zu beachten (s. 2.2.3). Detailliertes bauliches Veranstaltungskonzept einschließlich maßstabsgetreuer Pläne Von dem Bieter ist ein Veranstaltungskonzept einzureichen, in dem mindestens Angaben zu den nachfolgend genannten Punkten enthalten sein müssen. - Be- und Überwachungskonzept - Logistikkonzept - Veranstaltungsleitung - Sanitär-, Reinigungs- und Entsorgungskonzept - Angebotsvielfalt und -entwicklung - Zielgruppenspezifische Angebote - Umweltschutz und Nachhaltigkeit - Qualitätssicherung und -management Eine techn.-organ. Konzeption und Planung durch den Konzessionär ist Grundlage der Nutzung des Festplatzes. Diese Konzeption hat nicht nur den genauen Ablauf und die Auf- und Abbauplanung darzustellen, sondern umfasst ein detailliertes und auf das jeweilige Volksfest zugeschnittenes Lärmschutzkonzept. Das Konzept ist dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln spätestens sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Volksfests vorzulegen. Bestandteil des Lärmschutzkonzepts ist eine schalltechnische Prognose. Bei der Erarbeitung des Lärmschutzkonzepts sind folgende Punkte zwingend zu beachten: Die Vorschriften der TA Lärm und des Freizeitlärmerlasses NRW gelten grundsätzlich. Die Lautsprecher sind so auszurichten, dass die Schallübertragung jeweils zum eigenen Geschäft hin erfolgt. Außerdem sind die Lautsprecher in einem solchen Neigungswinkel anzuordnen, dass sie in das Publikum hineinstrahlen und nicht über die Besucher*innen hinweg. Zudem hat die Ausrichtung der Lautsprecher überall dort, wo es betriebstechnisch möglich ist, in Richtung Westen / Rhein zu erfolgen. Zur Vermeidung eines besonders störenden Missklangs durch verschiedenen durcheinander schallende Musiktitel und damit nicht ein Kirmesstand den anderen Kirmesstand in der Lautstärke übertönen muss, ist eine einheitliche Musikwiedergabe vorzusehen, welche von einer zentralen Stelle (beispielsweise Tontechnik) ausgesteuert wird. Die schalltechnische Prognose ist auf Grundlage der TA Lärm in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW zu erstellen. Der in der Schallprognose zu betrachtende Immissionspunkt wird in Absprache mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln festgelegt. Die Inanspruchnahme einer Ausnahme nach Nummer 3.4 Freizeitlärmerlass NRW ist unter Würdigung des Kriteriums Brauchtum nach aktuellem Stand an 18 Kalendertagen jährlich möglich. Wenn das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln dem Konzessionär nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges bis 4 Wochen vor dem jeweiligen Volksfest mitteilt, ist von dem Konzessionär eine bekanntgegebene Messstelle nach § 29 BIm-SchG mit einer begleitenden Dauerschallmessung zu beauftragen. Die zu beauftragende Messung erfolgt auf Grundlage der TA Lärm unter Einbeziehung der tieffrequenten Geräusche am Immissionspunkt. Die genauen Details, wie Messorte, Messzeitpunkte sowie -dauer, werden in Einvernehmen mit dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln bestimmt. Für die Einhaltung der Lärmschutzauflagen durch die Drittunternehmen, wie z. B. einzelne Fahrgeschäfte, Stände aller Art, ist der Konzessionär verantwortlich. Beschallungsanlagen jeglicher Art sind so einzustellen, dass auf Grundlage der TA Lärm in Verbindung mit dem Freizeitlärmerlass NRW die vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln noch vorzugegebenen Lärmwerte eingehalten werden. Der Konzessionär ist verpflichtet, die Einhaltung durch Einpegelung der Anlagen sicherzustellen. Bei Zuwiderhandlungen durch Drittunternehmen hat der Konzessionär die Schallquelle auszustellen und ggf. von den Sanktionsmöglichkeiten (z. B. Vertragsstrafe, Kündigung) gegenüber den Schaustellern Gebrauch zu machen. Die Messprotokolle der Messungen sowie die Belege zur Einpegelung der Anlagen sind dem Amt f. öffentliche Ordnung zu übermitteln |
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Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: - |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Angebote: 09.12.2024 14:00 Uhr | |
Bindefrist | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/ParticipationControllerServlet |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192b842fe3a-43a1e29cd042a589&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 Absatz 3 GWB - innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind - spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind - innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen Siehe § 135 Absatz 2 GWB - 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln Identifikationsnummer: 05315-03002-81 Internet-Adresse (URL): https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10 Postleitzahl / Ort: 50667 Köln NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 221147-2120 Fax.: +49 221147-2889 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Es handelt sich um zwei Volksfeste (Frühling und Herbst) pro Jahr, welche auf dem Festplatz in Köln Deutz in dem Zeitraum von 2025-2029 stattfinden. Die Beschaffung erfolgt als Konzession auf Grundlage der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Die Rechtsgrundlage ist Richtlinie 2014/23/EU. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 01.01.2025 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2029 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Die zu schließende Konzession hat ab dem 01.01.2025 jeweils eine Laufzeit von einem Jahr und beinhaltet das Frühlings- und Herbstvolksfest. Die Konzession verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres eine Vertragspartei schriftlich die Auflösung der Konzession erklärt. Die Konzession verlängert sich maximal 4-mal, sodass sich längstens eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31.12.2029 ergibt. |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Be- und Überwachungskonzept, Beschreibung: Einsatzplanung et cetera, Gewichtung: 10,00 Logistikkonzept, Beschreibung: Auf- und Abbaulogistik, Gewichtung: 10,00 Veranstaltungsleitung, Beschreibung: Kenntnis und Erfahrungen et cetera, Gewichtung: 10,00 Sänitar-, Reinigungs- und Entsorgungskonzept, Beschreibung: Toilette, Reinigung et cetera, Gewichtung: 15,00 Angebotsvielfalt und Entwicklung, Beschreibung: Breites Angebot der Vielfältigkeit, Gewichtung: 15,00 Zielgruppenspezifisches Angebot, Beschreibung: Angebot für Familien et cetera, Gewichtung: 15,00 Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Beschreibung: Meidung von Abfall et cetera, Gewichtung: 15,00 Qualitätssicherung und Management, Beschreibung: Gewährleistung von fairen Preisen et cetera, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Bewertungsmatrix, Gewichtung: 0,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |