Bekanntmachung

Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 2025-0001-1100





Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Identifikationsnummer: 07999
Internet-Adresse (URL): https://www.stadt-koeln.de
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Ostgebäude, Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl / Ort: 50679 Köln
NUTS-3-Code: DEA23
Land: Deutschland
E-Mail: Submissionsdienst-Vergabe@stadt-koeln.de
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Beschafferprofil (URL): https://www.stadt-koeln.de
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 2025-0001-1100
Titel: Rahmenvertrag über die Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Beschreibung: Beratung zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifizierung (CPV-Code)  
 CPV-Code Hauptteil: 66100000-1
   
Erfüllungsort
Postleitzahl / Ort: 50823 Köln
NUTS-3-Code: DEA23
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Grundlage für den AusschlussBekanntmachung
Ausschlussgründe
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Beschreibung:

Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Beschreibung:

Grund: Bildung krimineller Vereinigungen
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Beschreibung:

Grund: Betrug oder Subventionsbetrug
Beschreibung:

Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Beschreibung:

Grund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Insolvenz
Beschreibung:

Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Beschreibung:

Grund: Interessenkonflikt
Beschreibung:

Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Beschreibung:

Grund: Schwere Verfehlung
Beschreibung:

Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Beschreibung:

Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung:

Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beschreibung:

Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen
Beschreibung:
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften  
Einzelheiten zum Verfahrenstyp  
VerfahrensartVerfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich. Im Bereich "Information über die öffentliche Öffnung, Datum der Angebotsöffnung (BT-132)" muss aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union ein Datum eingetragen werden. Es dient ausschließlich als Information über den Angebotsöffnungstermin.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Vergabeverfahren  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
Bedingungen der AuktionEs wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
AuftragsvergabeverfahrenRahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
Quelle der EignungskriterienBekanntmachung
Eignungskriterien
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Wertung Referenzen
Die Bewerber*innen müssen eine Referenz aus dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge in der Anlageklasse Infrastruktur benennen. Die Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt Köln wird diese Referenzadresse im Rahmen einer Videokonferenz zu dem Mandat befragen.

Es müssen folgende Kriterien erfüllt sein. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss aus dem Verfahrens (Ausschlusskriterium):

• Handelt es sich um einen institutionellen Anleger aus Deutschland aus den Bereichen betriebliche Altersvorsorge oder Lebensversicherung? (ja/nein)
• Beträgt das Volumen in der Anlageklasse Infrastruktur bei dem Anleger mehr als 100 Millionen Euro? (ja/nein)
• Besteht das Beratungsmandat mehr als 3 Jahre? (ja/nein)

Bei der Beantwortung einer Frage mit "Nein" erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Wertung fachliche Qualifikation:
Für die Wertung der fachlichen Qualifikation füllen Sie bitte für die 2 eingesetzten Mitarbeiter*inen das Formblatt "Fachliche Qualifikation RV Infrastruktur Equity" aus. Der aus den fachlichen Einzelqualifikationen resultierende Durchschnittswert (maximal 30 Punkte) geht in die Gesamtwertung ein.

Bei der fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter*innen werden folgende Unterkriterien unterschieden:

- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Umsetzung von Investitionen in Infrastruktur und/oder in der Beratung von Investor*innen bei der Investition in Infrastruktur in vergleichbaren Kapitalanlagegesellschaften werden mit 1 Punkt pro Jahr relevanter Expertise bewertet, maximal können 20 Punkte erreicht werden.

- Jedes Mandat über 100 Millionen Euro Beratungsvolumen in der Anlageklasse Infrastruktur wird mit einem Punkt bewertet, maximal können 10 Punkte erreicht werden.


Zusätzlich ist es erforderlich, dass mindestens eine der angegebenen Personen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (vergleichbar C2). Die Nichterfüllung dieses Erfordernisses führt zum Ausschluss aus dem Verfahren (Ausschlusskriterium).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja

Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein
Vorgehen zur TeilnehmerauswahlDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Zuschlag auf das ErstangebotDer Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Nein
Weitere Bedingungen zur QualifizierungNachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Es dürfen fehlende Nachweise und Erlklärungen nachgereicht werden.
Vorbehaltene AuftragsvergabeDie Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen  
 Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags  
Reservierte VertragsdurchführungDie Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein
LeistungsbedingungenBedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
eRechnungElektronische Rechnungsstellung: Nein
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Informationen zur Einreichung  
Fristen  
 Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05.01.2026
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08.12.2025 14:00 Uhr
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Öffnung der Angebote  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsmethodeElektronische Einreichung zulässig: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/ParticipationControllerServlet
AuftragsunterlagenDie Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabeplattform.stadt-koeln.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19975fcb521-7ff44eab3b920fe7&
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc-Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für NachprüfungsverfahrenInformationen über die Überprüfungsfristen: Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Identifikationsnummer: 05315-03002-81
Internet-Adresse (URL): https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl / Ort: 50667 Köln
NUTS-3-Code: DEA23
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-2120
Fax.: +49 221147-2889
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Vergabeverfahren  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (im Folgenden ZVK oder Auftraggeberin) hat gemäß § 1 ihrer Satzung die Aufgabe, den Beschäftigten ihrer heute 40 Mitglieder eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Sie ist ein Sondervermögen der Stadt Köln (§ 97 Absatz 1 Nummer 4 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

Das Kassenvermögen ist nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG NRW) anzulegen. Nach § 16 Absatz 1 VKZVKG sind Wertbeständigkeit, Liquidität und ein möglichst hoher Ertrag sicherzustellen. Auf eine angemessene Mischung und Streuung ist zu achten. Aufgrund ihrer satzungsgemäßen Aufgabe und entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen finden auf die ZVK die Vorschriften des auf Bundesebene erlassenen Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung (VAG) Anwendung.

Aufgrund der bestehenden Regelungen in der Satzung der ZVK wird bei ihr seit dem Jahr 2003 ein Kapitalstock für die Abdeckung der Anwartschaften aufgebaut. Derzeit verfügt die ZVK der Stadt Köln über ein bereits investiertes Vermögen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro. Einen Schwerpunkt bilden die illiquiden Anlagen mit bestehenden Immobilieninvestments, deren planmäßiger Anteil an der Allokation künftig 20 - 25 % betragen soll, und Alternative Investments deren Zielallokation für Infrastruktur bei 10 % und bei je 5 % für Private Equity und Private Debt liegt. Die aktuelle ALM Studie zeigt einen bis in die 2040er Jahre positiven Zahlungsstrom in dessen Folge mit einem weiteren Kapitalwachstum gerechnet werden kann.

Gegenstand des beabsichtigten Rahmenvertrages sind Beratungsleistungen für die Strategieentwicklung in der Anlageklasse Infrastruktur Equity sowie die Unterstützung bei verschiedenen Fragestellungen rund um bereits gezeichnete oder neu auszuwählende Spezialfonds. Die Auswahl des Beraters erfolgt in zwei Phasen, dem Teilnahmewettbewerb und anschließend der Angebots- und Verhandlungsphase.

Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages beträgt über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein
Art der AuftragsvergabeArt der strategischen Beschaffung:
Erfüllungsort  
Geschätzte Laufzeit
Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2031
Verlängerungen und Optionen  
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Informationen über die RahmenvereinbarungHöchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Es wird eine Laufzeit von 6 Jahren für das Beratungsmandat zu Investitionen in die Anlageklasse Infrastruktur Equity der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln angestrebt. Dies begründet sich im Wesentlichen durch die Langfristigkeit der Investments. Infrastrukturfonds haben typischerweise eine Laufzeit von 10 bis 12 Jahren. Die sogenannten Evergreen Fonds haben überhaupt kein Laufzeitende. Der Berater soll über einen möglichst langen Zeitraum die ausgewählten und seitens der ZVK investierten Fonds begleiten. Ein Monitoring der eingangs definierten Ziele für das jeweilige Investment steht hierbei im Vordergrund. Zur Zielerreichung des notwendigen Zeichnungsvolumens in der Anlageklasse Infrastruktur ist daher eine Gesamtlaufzeit des Beratungsmandats von 6 Jahren erforderlich.
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Den veröffentlichten Dokumenten ist das Dokument "Eigenerklärung_RUS-Sanktionen_Art_5k" zu entnehmen. Diese Eigernerklärung ist zwingend sowie vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Die 3 Bewerber*innenn mit dem höchsten Punktwert aus der Wertung der fachlichen Qualifikation, werden zur Abgabe des indikativen Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichstand zwischen der*dem 3. und 4. sowie gegebenenfalls 5. et cetera Bieter*in kann die Anzahl der potentiellen Teilnehmer*innen, die zur Abgabe des indikativen Angebots aufgefordert werden, entsprechend steigen.
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots  
ZuschlagskriterienQualitätskriterium
Due Diligence- /Selektionsprozess (schriftlich), Beschreibung: Je nach Ausführungsqualität und Detaillierungsgrad werden bis zu je 3 Punkte für die folgenden Mindestinhalte eines Selektions- / Due Diligence Prozesses für die Auswahl eines Infrastrukturinvestmentfonds vergeben.

- die Qualität des Managements/der Teammitglieder;
- der Track Record;
- der mögliche Zugang zu Transaktionen;
- das Funding-Risiko;
- mögliche Währungsrisiken;
- regulatorische und politische Risiken;
- geplantes/mögliches Fremdfinanzierungsniveau auf Fonds- und Projektebene;
- die Diversifikation im einzelnen Fonds;
- die Einbindung zum bestehenden Portfolio der ZVK;
- direkte und indirekte Gebühren beziehungsweise Gesamtkostenbelastung

3 Punkte:
Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt hervorragend nachvollziehbar und schlüssig dargestellt.
2 Punkte:
Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt sehr gut nachvollziehbar und schlüssig dargestellt.
1 Punkt:
Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt befriedigend nachvollziehbar und schlüssig dargestellt.
0 Punkte:
Das Projektteam hat den jeweiligen Mindestinhalt nicht beziehungsweise mangelhaft nachvollziehbar und schlüssig dargestellt.

Maximal können hier somit 30 Punkte erreicht werden. Sollte für einen der genannten Mindestinhalte des Selektions- / Due Diligence Prozesses nicht mindestens 1 Punkt erzielt werden, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Ausschlusskriterium)., Gewichtung: 30,00
Due Diligence- /Selektionsprozess (Vortrag), Beschreibung: Die mündliche Vorstellung anhand der eingereichten Unterlagen entsprechend 3.2 In der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens gibt die ZVK der Stadt Köln eine Struktur für das Beratungsmandat vor, auf deren Basis die Bieter*innen eine Unterlage erstellen und im Rahmen eines zweiten persönlichen Termins präsentieren sollen.) (maximal 10 Punkte möglich) im Präsentationstermin wird wie folgt bewertet:

10 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion hervorragend nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot vollumfänglich bestätigt. Rückfragen wurden absolut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.
8 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion sehr gut nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den überwiegenden Teil der schriftlichen Aussagen aus dem Angebot bestätigt. Rückfragen wurden sehr gut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.
6 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion gut nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot größtenteils bestätigt. Rückfragen wurden gut qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.
4 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion befriedigend nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot teilweise bestätigt. Rückfragen wurden befriedigend qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.
2 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion mangelhaft nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot kaum bestätigt. Rückfragen wurden unbefriedigend qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.
0 Punkte:
Das Projektteam hat die Struktur für das Beratungsmandat sowie den Auswahlprozess/die Managerselektion nicht nachvollziehbar und schlüssig vorgetragen und den die schriftlichen Aussagen aus dem Angebot nicht bestätigt. Rückfragen wurden nicht qualifiziert und nachvollziehbar beantwortet.

Maximal können hier somit 10 Punkte erreicht werden. Hinsichtlich der Ausführungen im mündlichen Vortrag muss eine Mindestpunktzahl von 4 erreicht werden. Ansonsten ist die Mindestanforderung in der Kategorie nicht erfüllt. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus der Wertung., Gewichtung: 10,00

Preis, Beschreibung: Bitte geben Sie einen Tagessatz für die unter 2. (siehe Leistungsbeschreibung) benannten Mitarbeiter*innen an. Das Gesamtvolumen des Rahmenvertrages soll über die Laufzeit von 72 Monaten 110 Berater*innentage beinhalten. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise je Leistungseinheit in Euro frei Standort(e) im Stadtgebiet Köln, einschließlich aller Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Spesen et cetera) anzugeben. Es ist kenntlich zu machen, welche Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Ferner ist der Umsatzsteuerbetrag unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Angebotes geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Die Vereinnahmung von Zuwendungen durch die*den Berater*in von dritter Stelle ist nicht zulässig. Diese sind bei Entstehung an die ZVK offen zu legen und auszuschütten. Die ZVK behält sich im Falle einer Vereinnahmung vor, Anspruch auf Schadensersatz zu erheben.

Das günstigste Angebot erhält 60 Punkte, die Punktzahl der anderen Angebote wird entsprechend der prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot reduziert., Gewichtung: 60,00
Informationen über die Anwendbarkeit von EEDEED anwendbar: Nein
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein
Informationen zur Richtlinie über saubere FahrzeugeDie Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein