Nutzungsbedingungen für die Vergabeplattform der Stadt Köln

Präambel

  1. Die Stadt Köln stellt die Vergabeunterlagen ihrer Ausschreibungen auf der Internetseite: vergabeplattform.stadt-koeln.de bereit.
  2. Nutzende der Vergabeplattform im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind Unternehmen, die auf die auf der Plattform veröffentlichten Unterlagen zugreifen und sich an Vergabeverfahren beteiligen, die über die Plattform abgewickelt werden.
  3. Die zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind unter folgendem Link abrufbar: www.ai-ag.de/service. Ferner zusammen mit weiteren wichtigen Informationen im Internet unter www.bietercockpit.de abrufbar. Es obliegt den Nutzenden, sich auf diesem Weg regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform zu informieren.

I. Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen der Stadt Köln und den Nutzenden.

II. Nutzungsverhältnis

  1. Vor der Abgabe von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen müssen sich die Nutzenden unter Angabe der Firmendaten und einer zuständigen Ansprechperson auf der Vergabeplattform registrieren. Die Registrierung ist notwendig, um die Nutzenden über Änderungen während des laufenden Verfahrens kurzfristig zu informieren und das Angebot, den Teilnahmeantrag, die Interessensbekundung und die Interessensbestätigung später eindeutig zuordnen zu können. Die Nutzenden können sich auch unabhängig von einer konkreten Ausschreibung auf der Vergabeplattform registrieren.
  2. Ohne Registrierung sind Nutzende verpflichtet, sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren über die Vergabeplattform zu informieren.
  3. Die bei der Registrierung erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich im Rahmen von Vergabeverfahren verwendet und dienen der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs und Ihrer Information bei Änderungen während des laufenden Verfahrens.
  4. Bitte beachten Sie, dass jedes Unternehmen nur einmal als Bieter angelegt werden kann. Es besteht die Möglichkeit mehrere Mitarbeitende des Unternehmens unter der registrierten Firma anzulegen.
  5. Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer Benutzerdaten der Vergabeplattform unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Nutzenden stimmen zu, dass sie per E-Mail an die angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zur Vergabeplattform informiert werden dürfen. Eine Pflicht zur Information durch die Stadt Köln besteht nicht.
  7. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen die Stadt Köln zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Die Stadt Köln behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

III. Inhalt des Nutzungsrechts

  1. Die Nutzenden sind berechtigt, die von der Vergabeplattform gebotenen Funktionalitäten nach Maßabe der technischen und organisatorischen Voraussetzungen gemäß den Systemvoraussetzungen und diesen Nutzungsvoraussetzungen zu nutzen.
  2. Das Nutzungsrecht umfasst ein Hilfsprogramm zur Übermittlung elektronischer Dokumente (z. B. Angebote), welches der Betreiber den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung stellt: .
  3. Ein Rückzug von Angeboten, Teilnahmeanträgen, Interessensbekundungen und -bestätigungen ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Bieter-Cockpit möglich.
  4. Der Download von Unterlagen von der Vergabeplattform ist kostenfrei. Für die Nutzung von Vergabeplattform und Bietercockpit ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Die Kosten für die Internetnutzung tragen die Nutzenden.
  5. Die Stadt Köln ist berechtigt, die Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Plattform kann hierzu vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die geplanten Zeiten der die Nutzung behindernden Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig auf der Plattform bekannt gegeben.
  6. Die Stadt Köln kann die Nutzung der Vergabeplattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Vergabeplattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle ist die Stadt Köln bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Vergabeplattform umgehend wiederherzustellen.

IV. Pflichten des Nutzers

  1. Über neue Nachrichten in ihrem Nutzerkonto werden die Nutzenden automatisch an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse informiert. Die Nutzenden sind für die Richtigkeit der von ihnen hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Die Nutzenden sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass die übersandte Mail die Nutzenden trotz durch vom Unternehmen eingerichtete Spamfilter etc. erreicht. Mit der Bereitstellung von Informationen und Dokumenten im Projektraum gelten diese als zugegangen.
  2. Die Nutzenden sind verpflichtet, die Nutzerdaten inklusive eingestellter Anlagen jederzeit auf dem aktuellen Stand zu halten.
  3. Die Nutzung der Vergabeplattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Die Nutzenden unterlassen jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Plattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderter Vergabeunterlagen an Dritte.
  4. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs und zum Ausschluss für die Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren führen.

V. Sonstige Bestimmungen

  1. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzenden finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die Stadt Köln den Geschäftsbedingungen der Nutzenden nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Die Stadt Köln kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Mit der Anmeldung an der Vergabeplattform stimmen die Nutzenden den geänderten Nutzungsbedingungen zu.